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Friedhofsgebühren

Benutzung der Leichenhalle und des Aufbahrungsraumes/der Friedhofskapelle bei Auswärtigen 

Aufbewahrung einer Leiche je angefangener Tag 100,00 € 

Aufbewahrung einer Aschenurne je angefangener Tag 100,00 €

Gestellung von Hilfskräften je Hilfskraft und Stunde 40,00 €


Bestattungsgebühr

  • Bei der Bestattung der Leiche Verstorbener bis zum vollendeten 5. Lebensjahr

in einer Reihengrabstätte ohne Träger der Gemeinde 1.525,00 € 

in einer Reihengrabstätte mit Trägern der Gemeinde 1.765,00 €

 

in einer Wahlgrabstätte ohne Träger der Gemeinde 1.525,00 € 

in einer Wahlgrabstätte mit Trägern der Gemeinde 1.765,00 € 


  • Bei der Bestattung der Leiche Verstorbener ab dem vollendeten 5. Lebensjahr

in einer Reihengrabstätte ohne Träger der Gemeinde 1.525,00 € 

in einer Reihengrabstätte mit Trägern der Gemeinde 2.005.00 €

 

in einer Wahlgrabstätte ohne Träger der Gemeinde 1.525,00 € 

in einer Wahlgrabstätte mit Trägern der Gemeinde 2.005,00 €


  • Für die Beisetzung

in einer Urnenreihengrabstätte 802,00 € 

in einer Urnenwahlgrabstätte (je Urne) 802,00 € 

in einer Grabstätte für Erdbestattung 802,00 € 

in einem Feld für anonyme Urnenbeisetzungen 467,00 € 

in einer Baumgrabstätte 983,00 € 


Bei der Beisetzung von Aschenresten in Urnenwänden werden für den Transport der Urne von der 

Leichenhalle zur Urnenwand sowie das Öffnen, Einstellen und Schließen in die Urnenkammer 

folgende Gebühren erhoben: 712,00 €


Erwerb des Nutzungsrechts an einer Reihengrabstätte und Urnenreihengrabstätte

Reihengrab zur Beisetzung eines Verstorbenen bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres 235,00 € 

Reihengrab zur Beisetzung eines Verstorbenen ab Vollendung des 5. Lebensjahres 728,00 € 

Für die Überlassung einer Urnenreihengrabstätte werden erhoben 446,00 


Erwerb von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten und Urnenwahlgrabstätten

  • )Für die Überlassung einer Wahlgrabstätte für die Dauer von 35 Jahren (Nutzungszeit gem. § 21 Abs. 1 der Friedhofsordnung) und die Nutzung der Friedhofseinrichtungen und –anlagen werden folgende Gebühren erhoben

Für eine Grabstelle 1,469,00 € 

Für jede weitere Grabstelle je 1.469,00 € 

Für die Überlassung einer Urnenwahlgrabstätte und die Nutzung der Friedhofseinrichtungen und -anlagen werden je Grabstelle erhoben 843,00 € 

Für die Grabumrandungen werden je Grabstätte 300,00 € erhoben 


  • Für die Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte bzw. Urnenwahlgrabstätte werden folgende Gebühren erhoben

bei Wahlgrabstätten je Grabstelle und Jahr der Verlängerung 83,00 € 

bei Urnenwahlgrabstätten je Grabstelle und Jahr der Verlängerung 33,00 €


Erwerb von Nutzungsrechten an weiteren Grabarten

für eine Einzelurnenkammer zur Aufnahme einer Urne 329,00 € 

für eine Beisetzungsstelle in einem Feld für anonyme Urnenbeisetzungen 276,00 € 

für eine Einzelbaumgrabstätte zur Aufnahme von einer Urne 532,00 € 

für eine Familienurnenkammer zur Aufnahme von bis zu 3 Urnen 564,00 € 

für eine Familienbaumgrabstätte zur Aufnahme von 2 Urnen 767,00 €


Gebühren für Räumung von Gräbern 

Reihengrabstätten 567,00 € 

Wahlgräbern 767,00 €

Urnengrabstätten 150,00