Friedhofsgebühren
Benutzung der Leichenhalle und des Aufbahrungsraumes/der Friedhofskapelle bei Auswärtigen
Aufbewahrung einer Leiche je angefangener Tag 100,00 €
Aufbewahrung einer Aschenurne je angefangener Tag 100,00 €
Gestellung von Hilfskräften je Hilfskraft und Stunde 40,00 €
Bestattungsgebühr
- Bei der Bestattung der Leiche Verstorbener bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
in einer Reihengrabstätte ohne Träger der Gemeinde 1.525,00 €
in einer Reihengrabstätte mit Trägern der Gemeinde 1.765,00 €
in einer Wahlgrabstätte ohne Träger der Gemeinde 1.525,00 €
in einer Wahlgrabstätte mit Trägern der Gemeinde 1.765,00 €
- Bei der Bestattung der Leiche Verstorbener ab dem vollendeten 5. Lebensjahr
in einer Reihengrabstätte ohne Träger der Gemeinde 1.525,00 €
in einer Reihengrabstätte mit Trägern der Gemeinde 2.005.00 €
in einer Wahlgrabstätte ohne Träger der Gemeinde 1.525,00 €
in einer Wahlgrabstätte mit Trägern der Gemeinde 2.005,00 €
- Für die Beisetzung
in einer Urnenreihengrabstätte 802,00 €
in einer Urnenwahlgrabstätte (je Urne) 802,00 €
in einer Grabstätte für Erdbestattung 802,00 €
in einem Feld für anonyme Urnenbeisetzungen 467,00 €
in einer Baumgrabstätte 983,00 €
Bei der Beisetzung von Aschenresten in Urnenwänden werden für den Transport der Urne von der
Leichenhalle zur Urnenwand sowie das Öffnen, Einstellen und Schließen in die Urnenkammer
folgende Gebühren erhoben: 712,00 €
Erwerb des Nutzungsrechts an einer Reihengrabstätte und Urnenreihengrabstätte
Reihengrab zur Beisetzung eines Verstorbenen bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres 235,00 €
Reihengrab zur Beisetzung eines Verstorbenen ab Vollendung des 5. Lebensjahres 728,00 €
Für die Überlassung einer Urnenreihengrabstätte werden erhoben 446,00
Erwerb von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten und Urnenwahlgrabstätten
- )Für die Überlassung einer Wahlgrabstätte für die Dauer von 35 Jahren (Nutzungszeit gem. § 21 Abs. 1 der Friedhofsordnung) und die Nutzung der Friedhofseinrichtungen und –anlagen werden folgende Gebühren erhoben
Für eine Grabstelle 1,469,00 €
Für jede weitere Grabstelle je 1.469,00 €
Für die Überlassung einer Urnenwahlgrabstätte und die Nutzung der Friedhofseinrichtungen und -anlagen werden je Grabstelle erhoben 843,00 €
Für die Grabumrandungen werden je Grabstätte 300,00 € erhoben
- Für die Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte bzw. Urnenwahlgrabstätte werden folgende Gebühren erhoben
bei Wahlgrabstätten je Grabstelle und Jahr der Verlängerung 83,00 €
bei Urnenwahlgrabstätten je Grabstelle und Jahr der Verlängerung 33,00 €
Erwerb von Nutzungsrechten an weiteren Grabarten
für eine Einzelurnenkammer zur Aufnahme einer Urne 329,00 €
für eine Beisetzungsstelle in einem Feld für anonyme Urnenbeisetzungen 276,00 €
für eine Einzelbaumgrabstätte zur Aufnahme von einer Urne 532,00 €
für eine Familienurnenkammer zur Aufnahme von bis zu 3 Urnen 564,00 €
für eine Familienbaumgrabstätte zur Aufnahme von 2 Urnen 767,00 €
Gebühren für Räumung von Gräbern
Reihengrabstätten 567,00 €
Wahlgräbern 767,00 €
Urnengrabstätten 150,00