Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ober-Mörlen hat den Bebauungsplan Nr. 14a „Schießhütte II“, 3. Bauab-schnitt, Ober-Mörlen, einschließlich integrierter wasserrechtlicher Festsetzung, in ihrer 39. ordentlichen öffentlichen Sitzung am 03.07.2025 gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und die integrierte Gestaltungssatzung gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 91 Hessische Bauordnung (HBO) als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt.
Die Gemeinde Ober-Mörlen sucht Personal für die gemeindliche Kindertagesstätte Sternschnuppe. Die Stellenausschreibung steht hier als Download zur Verfügung.
Liebe Bürgerinnen und Bürger, ab dem 12.02.2026 bleibt das Bürgerbüro donnerstags bis auf Weiteres geschlossen. Die Verwaltung ist an diesen Tagen zu den gewohnten Öffnungszeiten erreichbar. Mario Sprengel Bürgermeister
Wir möchten sicherstellen, dass jeder die Möglichkeit hat, seine Stimme abzugeben, unabhängig von seinem Aufenthaltsort am Wahltag. Daher können Sie ab sofort wieder Briefwahlunterlagen anfordern.