Für die Entsorgung von angemeldeten sperrigen Abfällen im Sinne des § 11 Abs. 2 der gemeindlichen Abfallsatzung (AbfS) wird eine Gebühr von 50,00 Euro berechnet. Die im Einzelfall bereitgestellte Sperrmüllmenge darf 3 cbm nicht überschreiten.
Bauschutt in Kleinmengen
bis 25 l: 2,00 €
bis 50 l: 4,00 €
bis 100 l: 8,00 €
bis 200 l: 16,00 €
bis 400 l: 32,00 €
Rasenschnitt und Laub
nur in Rasenschnittsäcken (für 3,00 € im Bürgerbüro zu erwerben)
Diese Säcke dürfen nicht im Biomüll entsorgt werden, sondern ausschließlich über die Container am Häckselplatz