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Erschließungs- und Straßenbeitrag

Erschließungsbeitrag

für die erstmalige Erschließung einer Straße


  • Gemeinde trägt 10% des beitragsfähigen Aufwandes
  • Die Anlieger tragen 90% des beitragsfähigen Aufwandes, abhängig von der Veranlagunsfläche (Grundstücksfläche * Nutzungsfaktor)
     


Straßenbeitrag 

für den grundhaften Ausbau von öffentlichen Straßen


  • Gemeinde trägt 25% des beitragsfähigen Aufwandes, wenn die Verkehrsanlage überwiegend dem Anliegerverkehr dient
  • Gemeinde trägt 50% des beitragsfähigen Aufwandes, wenn die Verkehrsanlage überwiegend dem innerörtlichen Durchgangsverkehr dient
  • Gemeinde trägt 75% des beitragsfähigen Aufwandes, wenn die Verkehrsanlage überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dient
  • Die Anlieger tragen 75 %, 50 % oder 25% des beitragsfähigen Aufwandes, abhängig von der Veranlagunsfläche (Grundstücksfläche * Nutzungsfaktor)