Anordnung verkehrsregelnder maßnahmen
Änderung der Verkehrsführung in der Straße Im Hafergarten
Gemäß § 45 der Straßenverkehrsordnung vom 06.03.2013 in der derzeit gültigen
Fassung wird in Abstimmung mit der Polizei folgende verkehrsregelnde Anordnung erlassen:
Aufgrund von Hausanschlussarbeiten wird die Straße „Im Hafergarten“
in der Zeit vom 05.05. bis 15.05.2026 voll gesperrt.
Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen und tritt mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen in Kraft.
Es wird um Beachtung der geänderten Verkehrsführung gebeten.
Ober-Mörlen, 30.04.2026
Der Bürgermeister
als Straßenverkehrsbehörde
