Wald

Jagdrevierausschreibung

Die bejagbare Fläche beträgt ca. 78,66 ha. Eine Jaghütte wird mitverpachtet. Ein Flächenzugang bzw. – Abgang während der Vertragslaufzeit ist vom Pächter zu akzeptieren.

Vorkommende Wildarten: Rehwild und Schwarzwild sowie Rotwild als gelegentliches Wechselwild.

Der Nachweis der Jagdpachtfähigkeit ist beizufügen. Ebenso ist ein Bejagungskonzept mit einzureichen.

Die Verpachtung erfolgt im Wege der öffentlichen Ausbietung durch Einholung schriftlicher Gebote, die spätestens bis zum 15.03.2026 (Datum des Poststempels bzw. Eingangsstempel der Gemeindeverwaltung) mit Aufschrift „Jagdverpachtung Eigenjagdbezirk Ober-Mörlen“ (Langenhainer Wald) an den Gemeindevorstand der Gemeinde Ober-Mörlen, Frankfurter Straße 31, 61239 Ober-Mörlen zu richten sind.

Die Gemeinde Ober-Mörlen behält sich die Erteilung des Zuschlags vor und ist weder an das Höchstgebot gebunden, noch zur Zuschlagserteilung verpflichtet.

Zuzüglich wird eine noch festzusetzende, angemessene Wildschadensverhütungspauschale erhoben.

Auf den Jagdpachtpreis sowie die Wildschadenverhütungspauschale ist durch den Pächter der jeweils gültige Mehrwehrsteuersatz zu entrichten.

 Eine Besichtigung des Reviers, ist nach Vereinbarung mit der Gemeinde Ober-Mörlen, Herrn Jan Krauße-Olberding (Tel.: 06002 50233), möglich.