Baustelle
Bautaktwechsel an der B 275 steht an / Winterpause ab Mitte Dezember
Seit Ende September erneuert Hessen Mobil unter Vollsperrung schrittweise die B 275 zwischen dem Ortseingang von Langenhain-Ziegenberg und der B 3. Grund der Sanierungsmaßnahme sind verschiedene festgestellte Schäden auf diesem Bundesstraßenabschnitt.
Am Freitag, den 14. November 2025, erfolgt der Wechsel in den zweiten Bautakt des ersten Bauabschnitts. Damit verschiebt sich das Baufeld westwärts: Ab Ende der Woche beginnen die Arbeiten am Ortseingang von Langenhain-Ziegenberg, zwischen der Einmündung „Mühlenweg“ und der „Hauptstraße“ (L 3056), auf einer Länge von etwa 180 Metern.
Eine Winterpause ist ab Mitte Dezember vorgesehen. Deren Dauer ist witterungsabhängig; bis dahin soll der nun beginnende Bautakt abgeschlossen sein.
Der Verkehr wird weiterhin über die Landesstraße 3056 über Hoch-Weisel und Fauerbach umgeleitet. LKW müssen eine großräumigere Route über Weiperfelden und Usingen nutzen.
Der Hessische Radfernweg 6 bleibt wie zuvor von den Einschränkungen unberührt. Gleiches gilt für die A5-Anschlusstelle "Ober-Mörlen".
Hinweis der Gemeinde zum Mörler Weg
Für die Dauer der Baumaßnahme bleibt der Mörler Weg grundsätzlich für den allgemeinen Fahrzeugverkehr gesperrt.
Um Bewohnerinnen und Bewohnern von Ober-Mörlen dennoch die Möglichkeit zu geben, kurze innerörtliche Wege zurückzulegen und nicht die großräumige Umleitung in Anspruch nehmen zu müssen, wird ihnen die Nutzung mit PKW ausnahmsweise gestattet.
Dabei gilt:
- Linienbusse und Einsatzfahrzeuge haben stets Vorrang.
- Bitte nutzen Sie die Parkbuchten als Ausweichstellen, um den reibungslosen Busverkehr zu ermöglichen und den Fahrplan des ÖPNV einzuhalten.
- Zur Kontrolle der Regelung werden Personalausweiskontrollen durchgeführt. Fahrzeugführende, die den Mörler Weg nutzen, sind daher verpflichtet, ihren Personalausweis mitzuführen, um den Wohnsitz in Ober-Mörlen nachweisen zu können.
- Sollte diese Regelung zu Behinderungen führen oder nicht eingehalten werden, wird die Nutzung des Mörler Wegs für den Individualverkehr wieder vollständig untersagt. In diesem Fall sind ausschließlich die offiziellen Umleitungsstrecken zu befahren.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmenden um gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis für die notwendigen Maßnahmen. Sollte sich jedoch zeigen, dass die getroffene Regelung den innerörtlichen Verkehr zu stark beeinträchtigt oder Einsatzfahrzeuge behindert, müssen wir diese Ausnahme wieder aufheben. In diesem Fall wären dann wieder die offiziellen, längeren Umleitungsstrecken zu nutzen.
Der Bürgermeister als Straßenverkehrsbehörde

