Baustelle
Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen
Gemäß § 45 der Straßenverkehrsordnung vom 06.03.2013 in der derzeit gültigen Fassung wird in Abstimmung mit der Polizei folgende verkehrsregelnde Anordnung getroffen:
Die Straße „Am Mühlrain“ in Ober-Mörlen wird in Höhe der Hausnummer 8 in der Zeit vom 04.08. bis voraussichtlich 15.08.2025 voll gesperrt.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es wegen der Arbeiten zu Einschränkungen des Verkehrs kommen kann.
Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam.
Der Bürgermeister als Straßenverkehrsbehörde