Fastnachtsumzug

Verkaufsstände am Fastnachtssonntag, den 15.02.2026

Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes

Wenn Sie am Fastnachtssonntag, den 15.02.2026, anlässlich des Ober-Mörlener Fastnachtsumzuges Getränke und/oder Speisen verkaufen möchten, sind Sie verpflichtet, dies gemäß § 6 des Hessischen Gaststättengesetzes (HGastG) anzuzeigen.

Die schriftliche Anzeige muss bis spätestens 15.01.2026 bei der Gemeinde Ober-Mörlen eingereicht werden.

Für die Anzeige ist das Formular „Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes“ zu verwenden.

Kontakt für Rückfragen:

  • Telefon: 06002/502-21