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B 275 - Baumaßnahme zwischen Ober-Mörlen und Langenhain-Ziegenberg
Seit Ende September vergangenen Jahres erneuert Hessen Mobil unter Vollsperrung schrittweise die B 275 zwischen dem Ortseingang von Langenhain-Ziegenberg und der B 3.
Hintergrund der Maßnahme sind verschiedene festgestellte Schäden auf diesem Bundesstraßenabschnitt. Zudem ist auch die griffige Textur des Fahrbahnbelags beeinträchtigt. Mögliche tiefergehende Schädigungen bis in die Tragschichten waren punktuell nicht auszuschließen.
Die Durchführung der umfangreichen Sanierungsmaßnahme erfolgt in mehreren Bauabschnitten, um die Einschränkungen für die Anwohnenden und den Anliegerverkehr möglichst gering zu halten. Diese Bauabschnitte sind wiederum in mehrere Bautakte unterteilt. Aller Voraussicht nach erfolgt am kommenden Montag, 12.01.2026, nach der Winterunterbrechung der Arbeitsbeginn im letzten Bautakt des ersten Bauabschnitts
Das entsprechende Baufeld von Bautakt 1.2 befindet sich zwischen den beiden bisherigen Bautakten auf der freien Strecke zwischen Langenhain-Ziegenberg und Ober-Mörlen - auf einer Länge von etwa 3200 Metern zwischen den Einmündungen der Straßen "Am Erzborn" (Abzweig zum Wohngebiet "Maiberg") und "Mühlenweg" am Ortsausgang von Langenhain-Ziegenberg. Circa Anfang April sollen die Arbeiten in diesem Bautakt abgeschlossen werden. Wichtig: Diese sind teilweise stark witterungsabhängig, weshalb es hier zu zeitlichen Verschiebungen kommen kann.
Der Verkehr wird wie aus dem letzten Jahr bekannt über die Landesstraße
3056 umgeleitet - also für beide Fahrtrichtungen über Hoch-Weisel und Fauerbach. Lastkraftwagen müssen wiederum eine größere Ausweichroute über u.a. Weiperfelden und Usingen befahren.
Der Hessische Radfernweg 6 bleibt wie zuvor von den Einschränkungen unberührt.
Gleiches gilt für die A5-Anschlusstelle "Ober-Mörlen".
Hinweis der Gemeinde zum Mörler Weg
Für die Dauer der Baumaßnahme bleibt der Mörler Weg grundsätzlich für den allgemeinen Fahrzeugverkehr gesperrt.
Um Bewohnerinnen und Bewohnern von Ober-Mörlen dennoch die Möglichkeit zu geben, kurze innerörtliche Wege zurückzulegen und nicht die großräumige Umleitung in Anspruch nehmen zu müssen, wird ihnen die Nutzung mit PKW ausnahmsweise gestattet.
Dabei gilt:
- Linienbusse und Einsatzfahrzeuge haben stets Vorrang.
- Bitte nutzen Sie die Parkbuchten als Ausweichstellen, um den reibungslosen Busverkehr zu ermöglichen und den Fahrplan des ÖPNV einzuhalten.
- Zur Kontrolle der Regelung werden Personalausweiskontrollen durchgeführt. Fahrzeugführende, die den Mörler Weg nutzen, sind daher verpflichtet, ihren Personalausweis mitzuführen, um den Wohnsitz in Ober-Mörlen nachweisen zu können.
- Sollte diese Regelung zu Behinderungen führen oder nicht eingehalten werden, wird die Nutzung des Mörler Wegs für den Individualverkehr wieder vollständig untersagt. In diesem Fall sind ausschließlich die offiziellen Umleitungsstrecken zu befahren.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmenden um gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis für die notwendigen Maßnahmen. Sollte sich jedoch zeigen, dass die getroffene Regelung den innerörtlichen Verkehr zu stark beeinträchtigt oder Einsatzfahrzeuge behindert, müssen wir diese Ausnahme wieder aufheben. In diesem Fall wären dann wieder die offiziellen, längeren Umleitungsstrecken zu nutzen.
Der Bürgermeister als Straßenverkehrsbehörde
Auch der Busverkehr ist von der Baumaßnahme betroffenen
Während der Baumaßnahme wird der Linienbusverkehr wieder über den Mörler Weg umgeleitet. Erneut entfallen Haltestellen; es werden die bereits bekannten Ersatzhaltestellen angedient.
