Bekanntmachung

Bekanntmachungdes Satzungsbeschlusses zur Abrundungssatzung der Gemeinde Ober-Mörlen für das Gebiet"Hinter dem Schafhof"Langenhain-Ziegenberg

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft. Jedermann kann die Satzung (Plankarte mit Begründung)

in der Gemeindeverwaltung im Schloss, Frankfurter Straße 31, 61239 Ober-Mörlen, Bauverwaltung, Zimmer 13, während der üblichen Öffnungszeiten, aktuell:

Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Mittwoch zusätzlich von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
  3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
  4. nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans/des Satzungsdokumentes schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

 

61239 Ober-Mörlen, den 15.08.2025

 

Gemeindevorstand der Gemeinde Ober-Mörlen

Mario Sprengel, Bürgermeister