Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung der Abrundungssatzung „Usagasse 6“ in Ober-Mörlen, Ortsteil Ober-Mörlen hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß §§ 3 Absatz 2 und 4 Absatz 2 BauGB
Die Aufstellung der Abrundungssatzung „Usagasse 6“ erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen.
Das Plangebiet liegt in Ober-Mörlen, westlich der Frankfurter Straße. Südlich und östlich schließen sich Mischgebiets- (Dorf-) Flächen, im Norden die Usa und im Westen Gärten an. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem Kartenausschnitt der Abbildung 1.

Abbildung 1: Lage des räumlichen Geltungsbereichs der Abrundungssatzung
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der Abrundungssatzung „Usagasse 6“ in der Zeit
vom 18.08.2025 bis einschließlich 18.09.2025
in der Gemeindeverwaltung, Bauverwaltung, Frankfurter Straße 31, 61239 Ober-Mörlen, während der üblichen Dienststunden montags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, dienstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, mittwochs von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Um Terminvereinbarung wird gebeten.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen stehen zusätzlich während des Auslegungszeitraums auch im Internet auf der Homepage der Gemeinde Ober-Mörlen www.ober-moerlen.de zur Einsichtnahme bereit.
Während der Auslegungsfrist können - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen abgegeben werden. Über die abgegebenen Stellungnahmen entscheidet die Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Abrundungssatzung unberücksichtigt bleiben können.
61239 Ober-Mörlen, den 15.08.2025
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Ober-Mörlen
Mario Sprengel, Bürgermeister