Sperrung
Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen
Gemäß § 45 der Straßenverkehrsordnung vom 06.03.2013 in der derzeit gültigen
Fassung wird in Abstimmung mit der Polizei folgende verkehrsregelnde Anordnung erlassen:
Im Zuge des Straßenendausbaus im Baugebiet „Schießhütte II“
wird die „Dr.-Werner-Stoll-Straße“ im Bereich zwischen Hausnummer 37 und der Siemensstraße
in der Zeit vom 04.08. bis 31.12.2025 voll gesperrt.
Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen und tritt mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen in Kraft.
Es wird um Beachtung der geänderten Verkehrsführung gebeten.
Ober-Mörlen, 04.08.2025
Der Bürgermeister
als Straßenverkehrsbehörde