
Tagesmütter
Für die Vermittlung von Tagespflegepersonen ist in Ober-Mörlen das regionale Tagespflegebüro von AWO Perspektiven gGmbH zuständig. Vermittelt werden nur Tagespflegepersonen, die vom Jugendamt überprüft wurden und eine Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII erhalten haben. Auf dieser Seite finden Sie einen Teil der Tagesmütter in Ober-Mörlen. Wenn Sie eine Tagesbetreuung benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartner im Rathaus, der AWO oder dem Wetteraukreis.
Funktioniert ein Link nicht mehr? Lassen Sie uns dies bitte unter info@ober-moerlen.de wissen.
Tagesmütter in Ober-Mörlen
Sie interessieren sich für die Tätigkeit als Tagesmutter bzw. Tagesvater?
Eine Person, die ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während eines Teils des Tages mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, bedarf der Erlaubnis.
Die Erlaubnis zur Kindertagespflege gemäß § 43 SGB VIII ist für alle Tagespflegepersonen verpflichtend. Sie wird vom Jugendamt erteilt, wenn die Person geeignet ist.
Die Gemeinde unterstützt die Ausbildung von Tagesmüttern und arbeitet mit der Arbeiterwohlfahrt Hessen Süd e.V. (AWO) und dem Wetteraukreis zusammen. Wenn Sie beabsichtigen eine Qualifizierung zur Tagesmutter zu erwerben steht Ihnen der Wetteraukreis gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.