Inkrafttreten des Bebauungsplanes
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ober-Mörlen hat den Bebauungsplan Nr. 14a „Schießhütte II“, 3. Bauab-schnitt, Ober-Mörlen, einschließlich integrierter wasserrechtlicher Festsetzung, in ihrer 39. ordentlichen öffentlichen Sitzung am 03.07.2025 gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und die integrierte Gestaltungssatzung gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 91 Hessische Bauordnung (HBO) als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt.
19. Februar 2026