Winterdienst
Überwuchs von Hecken, Sträuchern und Bäumen / Winterdienst
Es wurde wieder vermehrt festgestellt, dass Bäume, Hecken und Sträucher über die Grundstücksgrenzen hinaus in den öffentlichen Verkehrsraum (Straßen und Bürgersteige) hineinragen.
Dadurch besteht eine erhebliche Gefährdung für Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrerinnen und Radfahrer sowie besonders für ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen. Überhängende Äste und Sträucher können nicht nur Fahrzeuge beschädigen, sondern stellen auch eine Verletzungsgefahr dar.
Besonders kritisch ist, dass der Winterdienst aufgrund solcher Überwüchse bestimmte Straßenabschnitte nicht befahren kann, sodass in diesen Bereichen keine Räumung und Streuung erfolgen kann.
Um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten, sind Grundstückseigentümer verpflichtet, den Bewuchs entlang der Grenzen zu öffentlichen Verkehrsflächen regelmäßig zu pflegen und rechtzeitig zurückzuschneiden. Wir verweisen hierbei auf die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Ober-Mörlen.
Bitte sorgen Sie dafür, dass sämtliche Pflanzen, die von Ihrem Grundstück in den öffentlichen Raum hineinragen, bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden.
Ein Nichteinhalten dieser Pflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Durch das rechtzeitige Zurückschneiden Ihrer Hecken, Sträucher und Bäume tragen Sie dazu bei, dass der Winterdienst auch in diesem Jahr zuverlässig arbeiten kann und die Sicherheit für alle gewährleistet bleibt.
Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe.
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Ober-Mörlen