Bebauungsplan
Bebauungsplan Nr. 14a „Schießhütte II“ 3. Bauabschnitt Bauleitplanung der Gemeinde Ober-Mörlen, Ortsteil Ober-Mörlen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ober-Mörlen hat in ihrer Sitzung am 28.03.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Schießhütte II“ 3. Bauabschnitt beschlossen. Allgemeines Planziel ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes im Sinne § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) im Anschluss an den südlichen Siedlungsrand von Ober-Mörlen zwischen Gaulskopfstraße, Dr.-Werner-Stoll-Straße, Siemensstraße und Hasselhecker Straße. Der Beschluss über den Entwurf erfolgte am 28.10.2024.
Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung mit Anlagen und allen sonstigen umweltrelevanten Informationen kann in der Zeit von
Montag, dem 25.11.2024 bis einschl. Freitag, dem 03.01.2025
im Internet unter der Adresse www.ober-moerlen.de aufgerufen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Ober-Mörlen, Bauverwaltung, Frankfurter Straße 31, 61239 Ober-Mörlen. Die Einsichtnahme ist während der üblichen Dienststunden sowie nach Vereinbarung möglich. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Gem. § 3 Abs. 2 Nr. 2 BauGB sollen die Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden, die E-Mail Adresse lautet: info@ober-moerlen.de. Die Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist auch schriftlich oder während der üblichen Dienststunden zur Niederschrift unter der oben genannten Adresse abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Über die Stellungnahmen entscheidet die Gemeindevertretung.
In der Anlage zum Entwurf des Bebauungsplanes bzw. seiner Begründung befinden sich folgende verfügbare Arten umweltbezogener Informationen: Umweltbericht mit integriertem Landschaftspflegerischen Planungsbeitrag, Artenschutzrechtlicher Fachbeiträge, Klimaökologisches Gutachten, Verkehrsuntersuchung und Immissionsberechnung.
Der Umweltbericht betrachtet insbesondere die umweltrelevanten Schutzgüter:
- Boden und Wasser: Charakterisierung von Bodentypen und Bodeneigenschaften, Bodenfunktionsbewertung, Hinweis auf die Lage in einem Heilquellenschutzgebiet und auf Maßnahmen zur Minimierung der Eingriffswirkungen für den Bodenschutz.
- Klima und Luft: Beschreibung und Bewertung des Plangebietes für das Lokal- bzw. Kleinklima sowie Beschreibung der eingriffsminimierenden Maßnahmen.
- Biotop- und Nutzungstypen: Bestandsbeschreibung der Biotop- und Nutzungstypen mit Artenlisten sowie Bestands- und Eingriffsbewertung.
- Biotopschutzrechtliche Belange: Hinweis auf besonders geschützte Gehölzbestände und geplanten Kompensationsmaßnahmen innerhalb und außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches.
- Artenschutzrechtliche Belange: Beschreibung der Betroffenheit artenschutzrechtlicher Belange aufgrund angetroffener bzw. potenziell vorkommender geschützter Tierarten (insbesondere Vogelarten) sowie Beschreibung möglicher Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen.
- Biologische Vielfalt: Bestimmung der Begrifflichkeit und Bewertung der Bedeutung des Plangebietes für die biologische Vielfalt, Abschätzung der Eingriffswirkungen
- Landschaftsbild: Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf das Orts- und Landschaftsbild, Formulierung von Maßnahmen zur Eingriffsminimierung.
- Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung, europäische Vogelschutzgebiete und sonstige Schutzgebiete.
- Mensch, Gesundheit und Bevölkerung: Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf angrenzende Siedlungsbereiche und die Naherholungsfunktion
- Kultur- und sonstige Sachgüter, kulturelles Erbe: Hinweis auf die grundsätzlichen Pflichten beim Auffinden von Bodendenkmälern.
- Gebiete zur Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität: Feststellung fehlender erheblicher Beeinträchtigung der bestehenden und zu erhaltenden bestmöglichen Luftqualität im Zuge der Planung.
- Eingriffs- und Ausgleichsplanung (Eingriffsregelung): Feststellung des Biotopwertdefizits nach der Kompensationsverordnung des Landes Hessen 2018 sowie Beschreibung und Bewertung der geplanten Kompensationsmaßnahmen.
- Hinzu kommen Angaben zu den Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können (Monitoring).
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen enthalten auch umweltbezogene Informationen. Angesprochen werden insbesondere die Belange Verkehr, Immissionsschutz, Wasserversorgung, Landwirtschaft, Wasser und Bodenschutz, Grundwasserschutz, Insektenschutz, Klimaschutz, Eingriff- und Ausgleichsmaßnahmen. Alle im Rahmen dieser Beteiligungsschritte eingegangenen Stellungnahmen werden mit ausgelegt.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro mit der Durchführung des Aufstellungsverfahrens betraut wurde. Die Belange der Datenschutzgrundverordnung werden gewahrt.
Ober-Mörlen, den 20.11.2024
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Ober-Mörlen
Mario Sprengel
Bürgermeister