Baustelle
Grundhafter Ausbau der Straßen „Zur Gickelsburg“, „Auf der Gickelsburg“ und „An der Hareweed“
Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen
Gemäß § 45 der Straßenverkehrsordnung vom 06.03.2013 in der derzeit gültigen
Fassung wird in Abstimmung mit der Polizei folgende verkehrsregelnde Anordnung getroffen:
Aufgrund der Neuverlegung von Trinkwasserleitungen sowie Kanal- & Straßenbau wird die Straße „Auf der Gickelsburg“ im Bereich der Hausnummern 14 bis 21 in der Zeit vom 06. Januar bis voraussichtlich 28. Februar 2025 voll gesperrt.
Wir bitten um Verständnis, dass es im Zuge der Arbeiten zu Einschränkungen des Verkehrs kommen kann.
Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam.
Der Bürgermeister als Straßenverkehrsbehörde