Fastnachtsumzug
Verkaufsstände am Fastnachtssonntag, den 02.03.2025
Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes
Wenn Sie am Fastnachtssonntag, den 02.03.2025, anlässlich des Ober-Mörlener Fastnachtsumzuges Getränke und/oder Speisen verkaufen möchten, sind Sie verpflichtet, dies gemäß §6 des Hessischen Gaststättengesetzes (HGastG) anzuzeigen.
Die schriftliche Anzeige muss bis spätestens zum 31.01.2025 bei der Gemeinde Ober-Mörlen eingereicht werden.
Für die Anzeige ist das Formular „Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes“ zu verwenden.
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- Telefon: 06002/502-21
- E-Mail: rene.salzmann@ober-moerlen.de